Makler- und Bauträgerverordnung | MaBV

Die Makler und Bauträgerverordnung (MaBV) regelt wie der Bauträger die vom Erwerber entgegengenommenen Gelder absichern muss. Dies geschieht zum Schutz des Käufers beim Abschluss eines Bauträgervertrags


Beispiele:

Der Bauträger darf empfangene Gelder nur für das jeweilige Projekt verwenden.
Der Bauträger muss er private Gelder und Zahlungen von Kunden getrennt verwalten.
Der Bauträger muss für die Leistungserfüllung durch eine Bürgschaft sichern.
Außerdem regelt die MABV bauabschnittsweise Bezahlung und andere Vertragsinhalte.

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