Grundschuldbestellung |
||
Die Grundschuldbestellung ist die eine notarielle Urkunde. Sie erklärt die Zustimmung des Grundstückeigentümers, dass sein Grundstück mit einer Grundschuld belastet wird. Zugleich wird beantragt, die Grundschuld in das Grundbuch einzutragen. |
||
(C) 2008 - Alle Rechte vorbehalten |
||