Gernzbebauung |
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In der Regel muss für jedes Bauwerk, das direkt an der Grenze eines Grundstücks steht, das Einverständnis des Nachbarn und die Genehmigung der Baubehörde vorliegen. Ausnahme: die Garage. Sie darf auch ohne Zustimmung des Nachbarn auf der Grenze stehen. |
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