Generalunternehmer |
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Der Generalunternehmer vereinbart mit dem Bauherrn, dass er (Teil-)Leistungen weiter an Sub- oder Nachunternehmer vergeben darf. Dies ändert aber nichts an der Tatsache, dass der Generalunternehmer einziger Vertragspartner des Bauherrn ist und damit auch die volle Verantwortung für die Gesamtleistung zu tragen hat. |
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