Freistellungsbescheinigung |
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Seit 01.01.2002 müssen unternehmerisch tätige Auftraggeber von Bauleistungen in Deutschland 15 % Bauabzugssteuer von der zu zahlenden Rechnung für eine Bauleistung an das Finanzamt überweisen. Dies gilt so lange, bis das zuständige Finanzamt eine so genannte Freistellungsbescheinigung für das Bauunternehmer ausstellt. |
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