Flächennutzungsplan

Der Flächennutzungsplan (auch Bauleitplan) zeigt, welche Nutzungen in welchen Baugebieten der gesamten Gemeinde geplant sind. Er richtet sich nach den Vorschriften des §5 des Baugesetzbuches (BauGB). Die Inhalte des Flächennutzungsplans werden durch den Bebauungsplan für Teilbereiche konkretisiert, d.h. ausführlicher dargestellt. Der Flächennutzungsplan ist nur eine unverbindliche Empfehlung für Ihre planende Gemeinde.

Alle 8-10 Jahre wird der Flächennutzungsplan von einer Gemeinde aufgestellt und ggf. angepasst. Eventuelle Änderungen bedürfen den Beschluss der höheren Genehmigungsbehörde. Für den Bürger ist der Flächennutzungsplan nicht bindend.

Zum Flächennutzungsplan gehört stets auch ein Erläuterungsbericht. Bürger können den Flächennutzungsplan in der zuständigen Baubehörde der Gemeinde einsehen oder erwerben.


Im Flächennutzungsplan werden ausgewiesen:

Kleinsiedlungsgebiet
Reines Wohngebiet
Allgemeines Wohngebiet
Besonderes Wohngebiet
Dorfgebiet
Mischgebiet
Kerngebiet
Gewerbegebiet
Industriegebiet
Sondergebiet für Erholung

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