Eigentumswohnung

Das Eigentum an einer einzelnen Wohnung.

Die Eigentumswohnung ist Sondereigentum an einem Grundstück in der Form einer Wohnung innerhalb eines Gebäudes mit mehreren Wohnungen (Mehrfamilienwohnhaus) oder in einem Reihenhaus, von dem mehrere auf einem gemeinsamen Grundstück stehen. Somit teilen sich mehrere Eigentümer das Eigentum an einem Grundstück.


Das Wohnungseigentum besteht zwingend aus:

Anteil am Gemeinschaftseigentum in Bruchteilen, meist in 1/1000 Anteilen, bei großen Wohnanlagen auch in 1/10000, Miteigentumsanteil (MEA) genannt;
Sondereigentum, also der zugeschriebenen Wohnung - oder -
Teileigentum an nicht zu Wohnzwecken bestimmten Räumen (Gewerbe, Lager).
Darüber hinaus kann ein Miteigentumsanteil verbunden werden mit einem Sondernutzungsrecht für bestimmte Bereiche, z. B. Stellflächen für PKW auf dem Grundstück

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