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Anteil am Gemeinschaftseigentum in Bruchteilen, meist in 1/1000 Anteilen, bei großen Wohnanlagen auch in 1/10000, Miteigentumsanteil (MEA) genannt; |
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Sondereigentum, also der zugeschriebenen Wohnung - oder - |
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Teileigentum an nicht zu Wohnzwecken bestimmten Räumen (Gewerbe, Lager). |
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Darüber hinaus kann ein Miteigentumsanteil verbunden werden mit einem Sondernutzungsrecht für bestimmte Bereiche, z. B. Stellflächen für PKW auf dem Grundstück |
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