Bebauungsplan

Im Bebauungsplan legt eine Gemeinde fest, welche Nutzungen auf einer bestimmten Fläche zulässig sind. Bebauungspläne sind in der örtlichen Baubehörde einzusehen.


Der Bebauungsplan regelt:

Die Bauweise: Offene Bauweise (die Bauwerke stehen einzeln) oder geschlossene Bauweise (Gebäude stehen Haus an Haus = Reihenhausbauweise, Einzelhäusern und/oder Häusergruppen.
Die Art der baulichen Nutzung: Allgemeines Wohngebiet oder Mischgebiet
Das Maß der baulichen Nutzung: Anzahl der Vollgeschosse, höchstzulässige Anzahl der Wohnungen je Gebäude, Wandhöhe, Bauflucht, Dachvorgaben, Grundflächenzahl GRZ, Geschossflächenzahl GFZ, Stellplätze und Erschließung, Grundstücksgrenzen, Abstandsflächen, Baugrenzen, Baulinien und die Eigenart der näheren Umgebung.
Die Dachvorgaben: Ausrichtung des Dachfirstes, das zur Deckung vorgesehene Material und die Dachneigung.
Grundflächenzahl GRZ: Maß der maximal überbaubaren Fläche fest.
Geschossflächenzahl GFZ: Mit Hilfe der GFZ wird der Erschließungskostenbeitrag für Abwasser und die Menge der erreichbaren Gesamtfläche aller Geschosse ermittel.
Dachgeschosse und Keller
Baugrenzen
Baulinien: Ist eine Baulinie festgesetzt, so muss entlang dieser gebaut werden!
Baufenster: Das Baufenster ist ein im Bebauungsplan festgelegter Teil auf einem Grundstück. Das Bauwerk muss sich innerhalb dieses Baufensters befinden.

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