Rechtlich gesehen ist der Bauvertrag ein Werkvertrag im Sinne von § 631 BGBUnterschieden wird zwischen einem reinen BGB-Vertrag und dem VOB-Vertrag. Dabei gilt: Wenn VOB nicht vereinbart wurde, liegt ein BGB-Vertrag vor. Siehe auch Wikipedia
(C) 2008 - Alle Rechte vorbehalten
Diese Seite drucken