Bauabzugssteuer |
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Seit das Gesetz zu Eindämmung illegaler Betätigungen im Baugewerbe in Kraft ist (1.1.2002), zahlt nicht mehr das Bauunternehmen selbst sondern der Auftraggeber selbst den größten Teil der Umsatzsteuer an das Finanzamt. Im Gegenzug darf er diesen Betrag von der Rechnung abziehen. |
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Für private Bauherren gelten andere Regeln
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Entwarnung: Nur unternehmerisch tätige Auftraggeber (Unternehmer im Sinn des §2 UStG) sind von dieser Regelung betroffen. |
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Die Bagatellgrenze
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Wenn der Auftraggeber Vermieter von Wohn- und Gewerbeflächen ist und daneben keine weiteren unternehmerischen Tätigkeiten ausführt, beträgt die Bagatellgrenze für diesen Kleinunternehmer 15.000 Euro, sonst liegt die Bagatellgrenze bei 5.000 Euro. |
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