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Der Werkvertrag verpflichtet einen Unternehmen zur Herstellung eines vertraglich versprochenen Werks. Gleichzeitig ist der Bauherr zur Zahlung des vertraglich vereinbarten Honorars verpflichtet.
Wenn sich ein Werkvertrag auf die Bauleistungen bezieht, so spricht der Volksmund von einem Bauvertrag.
Wichtig: Bei einem Werkvertrag schuldet der Bauunternehmer die vereinbarte Bauleistung.
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