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Das Finanzamt stellt eine Unbedenklichkeitsbescheinigung aus, wenn der Käufer eines Grundstücks oder einer Eigentumswohnung die fällige Grunderwerbsteuer bezahlt hat. Ohne die Unbedenklichkeitsbescheinigung verweigert das Grundbuchamt das Aufnehmen des neuen Eigentümers im Grundbuch.
Siehe auch:
Grundbuch,Grundsteuer
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