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Das Liegenschaftsamt verwaltet die bebauten und unbebauten Grundbesitzes einer Gemeinde oder Stadt. Dazu zählen u.a. Vermietung, Kauf und Verkauf städtischer Wohnungen, Stadthallen, Kioske, usw. sowie die Verpachtung des städtischen Grundbesitzes (Ackerland, Wiesen, Schrebergärten, Sportplätze, Parks usw.).
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