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Die Hypothek ist ein im Grundbuch eingetragenes Recht. Es berechtigt den Gläubiger, sich im Fall des Nichtbezahlens ersatzweise am Erlös des Grundbesitz zu befriedigen.
Im Gegensatz zur Grundschuld setzt die Hypothek eine zugrundeliegende Forderung voraus. Die Hypothek sichert demnach in der Regel einen langfristigen Kredit.
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