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Die Gesamtleistung eines Architekten oder Ingenieurs wird in Deutschland nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) in Leistungsphasen gegliedert. Sie werden einzeln abgerechnet. Soweit keine anderen, schriftlichen Vereinbarungen bei Abschluss eines Werkvertrages getroffen werden, gilt grundsätzlich das jeweilige Mindesthonorar der HOAI als vereinbart.
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