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Das Grundstücksamt, auch Liegenschaftsamt, verwaltet und verkauft u. U. die Grundstücke einer Gemeinde. Bauland einer Kommune kann mitunter billiger als private Grundstücke auf dem freien Markt sein. Allerdings werden solche Grundstücke gerne auch mit Auflagen verbunden. Beispiele: Bauverpflichtung, nur für Familien mit Kindern, Vorkaufsrecht der Gemeinde.
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