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Die Grundschuld sichert Geldgebern ein Darlehen ab. Im Grundbuch werden Grundschulden nach einer bestimmten Reihenfolge eingetragen und nur auf Antrag am Ende (nach Tilgung des Darlehens) wieder gelöscht.
Kommt es zu einer Zwangsversteigerung werden die Gläubiger im ersten Rang vor nachrangigen Geldgebern bedient.
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