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Umsatzsteuer, die beim Grundstückshandel anfällt und ans Finanzamt abgeführt werden muss. Derzeit beträgt die Umsatzsteuer 3,5 % des Kaufpreises. Erst wenn die Grunderwerbssteuer bezahlt ist, stellt Ihnen das Finanzamt eine Unbedenklichkeitsbescheinigung für das Grundbuchamt aus. Erst danach wird der neue Eigentümer im Grundbuch eingetragen.
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