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Das örtliche Amtsgericht führt ein Grundbuch, um die Rechtsverhältnisse an Grundstücken zu dokumentieren. Für jedes Grundstück gibt es ein eigenes Grundbuchblatt. Hier werden die wichtigsten Daten (Eigentümer, Vorbesitzer, Hypotheken, Grundschuld, Erbbaurechte etc.) gelistet.
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