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Gernzbebauung

In der Regel muss für jedes Bauwerk, das direkt an der Grenze eines Grundstücks steht, das Einverständnis des Nachbarn und die Genehmigung der Baubehörde vorliegen. Ausnahme: die Garage. Sie darf auch ohne Zustimmung des Nachbarn auf der Grenze stehen.

Ausnahme: Falls sich auf dem Nachbargrundstück bereits ein Gebäude mit einer Brandwand an der Grenze befindet, kann das nächste Gebäude ebenfalls direkt an der Grenze gebaut werden. Dabei ist lediglich auf Profilgleichheit zu achten.

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