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Grundstückskaufvertrag, Bauträgervertrag, die Bestellung eines Erbbaurechts sowie die Einräumung von Wohnungseigentum benötigen eine notariellen Beurkundung. Der Notar belehrt die am Vertrag Beteiligten über die rechtliche Tragweite des Geschäfts und beurkundet anschließend die Willenserklärungen der Vertragspartner verbindlich, klar und eindeutig.
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