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Bebauungsplan
Im Bebauungsplan legt eine Gemeinde fest, welche Nutzungen auf einer bestimmten Fläche zulässig sind. Bebauungspläne sind in der örtlichen Baubehörde einzusehen.
Der Bebauungsplan regelt:
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Die Bauweise: Offene Bauweise (die Bauwerke stehen einzeln) oder geschlossene Bauweise (Gebäude stehen Haus an Haus = Reihenhausbauweise, Einzelhäusern und/oder Häusergruppen.
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Die Art der baulichen Nutzung: Allgemeines Wohngebiet oder Mischgebiet
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Das Maß der baulichen Nutzung: Anzahl der Vollgeschosse, höchstzulässige Anzahl der Wohnungen je Gebäude, Wandhöhe, Bauflucht, Dachvorgaben, Grundflächenzahl GRZ, Geschossflächenzahl GFZ, Stellplätze und Erschließung, Grundstücksgrenzen, Abstandsflächen, Baugrenzen, Baulinien und die Eigenart der näheren Umgebung.
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Die Dachvorgaben: Ausrichtung des Dachfirstes, das zur Deckung vorgesehene Material und die Dachneigung.
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Grundflächenzahl GRZ: Maß der maximal überbaubaren Fläche fest.
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Geschossflächenzahl GFZ: Mit Hilfe der GFZ wird der Erschließungskostenbeitrag für Abwasser und die Menge der erreichbaren Gesamtfläche aller Geschosse ermittel.
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Dachgeschosse und Keller
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Baugrenzen
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Baulinien: Ist eine Baulinie festgesetzt, so muss entlang dieser gebaut werden!
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Baufenster: Das Baufenster ist ein im Bebauungsplan festgelegter Teil auf einem Grundstück. Das Bauwerk muss sich innerhalb dieses Baufensters befinden.
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