Sie sind hier: Baulexikon
Zurück zu: Startseite
Allgemein:
Anfahrt
Ihre Anfrage
Impressum
Sitemap
In der Baunutzungsverordnung (BauNVO) wird nach der Art baulich erlaubter Nutzung unterschieden. Elf Gebiete sind dabei für private Grundstückskäufer interessant:
Im örtlichen Flächennutzungsplan werden diese Gebiete gekennzeichnet.
Gehe zu: BGB-Vertrag Abrissverfügung