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Lange vor dem ersten Spatenstich, stellt der Bauherr seinen Bauantrag und leitet damit das Baugenehmigungsverfahren ein. Welche Bestandteile der Bauantrag enthalten muss, regelt die jeweilige Landesbauordnung. Üblicherweise werden gefordert: Lageplan, Bauzeichnungen, die Baubeschreibung sowie ggf. ein Nachweis der Standsicherheit (Statik).
Bauherren erhalten alle erforderlichen Unterlagen durch den beauftragten Architekten bzw. Bauingenieur.
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