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Auflassungsvormerkung

Da beim Wechsel des Eigentümers eines Grundstücks der Eintrag ins Grundbuch längere Zeit dauern kann, lässt der Notar im Grundbuchamt die Auflassung des Grundstücks vormerken. Damit wird nach Abschluss des Kaufvertrages der neue Eigentümer bis zur endgültigen Umschreibung des Grundbuchs geschützt.


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