Makler- und Bauträgerverordnung | MaBV
Die Makler und Bauträgerverordnung (MaBV) regelt wie der Bauträger die vom Erwerber entgegengenommenen Gelder absichern muss. Dies geschieht zum Schutz des Käufers beim Abschluss eines Bauträgervertrags
Beispiele:
- Der Bauträger darf empfangene Gelder nur für das jeweilige Projekt verwenden.
- Der Bauträger muss er private Gelder und Zahlungen von Kunden getrennt verwalten.
- Der Bauträger muss für die Leistungserfüllung durch eine Bürgschaft sichern.
- Außerdem regelt die MABV bauabschnittsweise Bezahlung und andere Vertragsinhalte.




