Bebauungsplan
Im Bebauungsplan legt eine Gemeinde fest, welche Nutzungen auf einer bestimmten Fläche zulässig sind. Bebauungspläne sind in der örtlichen Baubehörde einzusehen.
Der Bebauungsplan regelt:
- Die Bauweise: Offene Bauweise (die Bauwerke stehen einzeln) oder geschlossene Bauweise (Gebäude stehen Haus an Haus = Reihenhausbauweise, Einzelhäusern und/oder Häusergruppen.
- Die Art der baulichen Nutzung: Allgemeines Wohngebiet oder Mischgebiet
- Das Maß der baulichen Nutzung: Anzahl der Vollgeschosse, höchstzulässige Anzahl der Wohnungen je Gebäude, Wandhöhe, Bauflucht, Dachvorgaben, Grundflächenzahl GRZ, Geschossflächenzahl GFZ, Stellplätze und Erschließung, Grundstücksgrenzen, Abstandsflächen, Baugrenzen, Baulinien und die Eigenart der näheren Umgebung.
- Die Dachvorgaben: Ausrichtung des Dachfirstes, das zur Deckung vorgesehene Material und die Dachneigung.
- Grundflächenzahl GRZ: Maß der maximal überbaubaren Fläche fest.
- Geschossflächenzahl GFZ: Mit Hilfe der GFZ wird der Erschließungskostenbeitrag für Abwasser und die Menge der erreichbaren Gesamtfläche aller Geschosse ermittel.
- Dachgeschosse und Keller
- Baugrenzen
- Baulinien: Ist eine Baulinie festgesetzt, so muss entlang dieser gebaut werden!
- Baufenster: Das Baufenster ist ein im Bebauungsplan festgelegter Teil auf einem Grundstück. Das Bauwerk muss sich innerhalb dieses Baufensters befinden.




