Baugenehmigung
Die Bauaufsichtsbehörde erteilt dem Antragsteller bzw. Bauherrn die Baugenehmigung. Diese ist zeitlich befristet, mit Auflagen verbunden und sollte auf der Baustelle verfügbar sein. Die Baugenehmigung bezieht sich auf den Bauantrag, den der Bauherr zuvor gestellt hat.
Genehmigung & Genehmigungsfreiheit
Es gibt zahlreiche Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen, um eine Baugenehmigung zu erhalten. Geregelt wird das durch die BauNVO und der Landesbauordnung, in denen Richtlinien zur Sicherheit, Wärmeschutz, Abstandsflächen, Grenzbebauung, Nutzungsart und Nutzungsmaß vorgeschrieben sind.
Ist eine Baugenehmigung erteilt, so kann diese nach drei Jahren erlöschen, wenn bis dahin nicht mit der Ausführung des Bauprojekts begonnen wurde oder wenn die Bauausführung länger als ein Jahr unterbrochen wird.
Grundsätzlich ist jede Errichtung, Nutzungsänderung oder Abbruch von Gebäuden genehmigungspflichtig. Davon ausgenommen sind:
- Gebäude und Vorbauten ohne Aufenthaltsräume, Toilettenhäuschen und Feuerstätten, wenn diese Gebäude und Vorbauten nicht mehr als 40 m³ umbauten Raum einnehmen und weder Verkaufs- noch Ausstellungszwecken dienen.
- Carports und Garagen mit Einstellplätzen, jedoch nur, wenn die zugelassenen Abmaße der geltenden Landesbauordnung entsprechen.
- Solarenergieanlagen und Sonnenkollektoren in und an Dach- und Außenwandflächen.
- Einfriedungen (zum Beispiel Grenzzäune) bis 1,80 m Höhe über der Geländeoberfläche.
- Wasserbecken bis 100 m² Beckenfläche.
Vereinfachtes Genehmigungsverfahren
In einigen Landkreisen, Städten und Gemeinden können sogenannte vereinfachte Genehmigungsverfahren. Es soll die Arbeit der Genehmigungsbehörden entlasten und die Wartezeiten verkürzen. Deshalb werden nur bestimmte Punkte der Bauvorlage geprüft.
Für den Bauherrn bzw. Antragsteller vereinfacht sich allerdings nichts. Er muss sämtliche üblichen Bauvorlagen einreichen, die Fertigstellung anzeigen und alles erforderlichen Nachweise vorlegen.
Positiv: Die Bearbeitungszeit kann sich verkürzen. Allerdings überträgt das vereinfachte Baugenehmigungsverfahren dem Bauherrn bzw. dem Entwurfsverfasser viel Eigenverantwortung.




