Baubehörde
Die örtliche Baubehörde ist für Bauanträge, Auskünfte und für die Bauaufsicht zuständig, wobei die untere Baubehörde direkt auf der Ebene der Gemeinde arbeitet.
Die Baubehörde ist unterteilt in Ämter mit unterschiedlichen Schwerpunkten:
- Das Planungsamt übernimmt die Bauleitplanung. Hier werden die Bebauungspläne erarbeitet.
- Das Bauaufsichtsamt prüft und erteilt Genehmigungen und überwacht privaten Bauvorhaben.
- Das Hochbauamt plant und leitet öffentliche Bauten.
- Das Katasteramt (Vermessungswesen) verwaltet das Grundbuch sowie regionale Pläne.
- Das Liegenschaftsamt verwaltet öffentliche Grundstücke (Liegenschaften)
- Das Tiefbauamt regelt Erschließung, Straßenbau und Kanalisation.
- Das Wohnungsamt verwaltet das Wohngeld und ist zuständig für staatlich geförderten Wohnungsbau.




