Abgeschlossenheitsbescheinigung
Wenn der Bauherr eines Mehrfamilienhauses vorhat, einzelne Wohnungen zu verkaufen, so benötigt er eine Abgeschlossenheitsbescheinigung. Die Baubehörde stellt eine Bescheinigung aus, die besagt: Die mit bestimmten Nummern gekennzeichneten Wohnung sind in sich abgeschlossen. Auch Bereiche außerhalb der Wohnungen können dazu zählen. Beispielsweise Keller- oder Speicherräume oder Garagenstellplätze. Ohne Abgeschlossenheitsbescheinigung ist es nicht möglich, Wohnungs- und Teileigentum notariell zu begründen. Die jeweiligen Bereiche werden im Aufteilungsplan gekennzeichnet.




